Unsere Ausbildungsfahrzeuge

Klasse B  

Klasse BE

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter 18 Jahre

Enthaltene Klassen : L und M

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.

Mindestalter 18 Jahre

erforderliche Führerscheinklassen : B

VW Touran

VW Golf 4 Kombi

Klasse A beschränkt (34PS)

Klasse A Direkt

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.

Mindestalter 18 Jahre

Enthaltene Klassen : A1 und M

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter 25 Jahre !!

 

 

Kawasaki ER 5

Kawasaki ZR 7

Klasse M 

Klasse A1

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen

Mindestalter 16 Jahre

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 jedoch nicht mehr als 125 cm3, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von: a) 80 km/h (bbH) für 16 - 17jährige, und b) unbegrenzt ab 18 Jahre.

Mindestalter 16 Jahre

enthaltene Führerscheinklassen M

Peugeot Speedfight 2