Der Antrag 
Für das Straßenverkehrsamt

Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt 6 Monate vor dem 18. Geb. gestellt werden. Nach Antragstellung bekommt die Fahrschule nach ca. 6-8 Wochen einen "weißen Schein", auf dem die Ergebnisse von der theoretischen und praktischen Prüfung eingetragen werden. Erst nachdem die Fahrschule diesen "weißen Schein" zugeschickt bekommen hat, kann die theoretische Prüfung gemacht werden.

Für den Antrag :

Sehtest ( Optiker ) ca. 6 €

Sofortmaßnahmen am Unfallort ca. 15 €

Passfoto

Kopie vom Ausweis

Vollmacht

50,- € an das SVA

Der Führerschein (Ablauf) :

Anmeldung   Ca. 8-10 Monate vor  Erreichen des 18. Geburtstags
Theorie   Immer  12 x Basisunterrichte

PKW 

 2 x Spezifischer B-Unterricht

Motorrad 

 4 x Spezifischer A-Unterricht

Roller 

 2 x Spezifischer A-Unterricht

bei Erweiterung 

 6 x Basis / 2 x Spezial
Praxis Die Ausbildung beginnt mit den normalen Übungsstunden.
Am Ende der Ausbildung werden die Sonderfahrten gefahren.
5 x Überland
4 x Autobahn
3 x Nachtfahrt
Die praktische Ausbildung sollte während der Theoretischen Ausbildung beginnen.
Fristen Die theoretische Prüfung
kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag gemacht werden.
Die praktische Prüfung
kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag gemacht werden.