| Der Antrag |
| Für das Straßenverkehrsamt |
Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt 6 Monate vor dem 18. Geb. gestellt werden. Nach Antragstellung bekommt die Fahrschule nach ca. 6-8 Wochen einen "weißen Schein", auf dem die Ergebnisse von der theoretischen und praktischen Prüfung eingetragen werden. Erst nachdem die Fahrschule diesen "weißen Schein" zugeschickt bekommen hat, kann die theoretische Prüfung gemacht werden.
Für den Antrag :
Sehtest ( Optiker ) ca. 6 €
Sofortmaßnahmen am Unfallort ca. 15 €
Passfoto
Kopie vom Ausweis
Vollmacht
50,- € an das SVA
Der Führerschein (Ablauf) :
| Anmeldung | Ca. 8-10 Monate vor Erreichen des 18. Geburtstags |
| Theorie Immer | 12 x Basisunterrichte |
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PKW |
2 x Spezifischer B-Unterricht |
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Motorrad |
4 x Spezifischer A-Unterricht |
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Roller |
2 x Spezifischer A-Unterricht |
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bei Erweiterung |
6 x Basis / 2 x Spezial |
| Praxis | Die Ausbildung beginnt mit den normalen Übungsstunden. |
| Am Ende der Ausbildung werden die Sonderfahrten gefahren. | |
| 5 x Überland | |
| 4 x Autobahn | |
| 3 x Nachtfahrt | |
| Die praktische Ausbildung sollte während der Theoretischen Ausbildung beginnen. | |
| Fristen | Die theoretische Prüfung |
| kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag gemacht werden. | |
| Die praktische Prüfung | |
| kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag gemacht werden. | |